Nachhaltigkeitsentwicklung

Entwicklung einer CSR-Vision

Viele Unternehmen wissen nicht, wie sie die Herausforderungen einer nachhaltigen Geschäftsentwicklung in Angriff nehmen sollen.

Als ersten Schritt raten wir, Prioritäten zu setzen, zentrale Aufgaben zu identifizieren und einen Plan mit konkreten Maßnahmen zu erstellen. Das erfordert die Formulierung einer CSR-Vision, die sowohl die globalen Best-Practice-Standards der jeweiligen Branche als auch die individuellen Geschäftsbedürfnisse erfüllt.

Der Entwurf legt die CSR-relevanten Aufgaben und Ziele des Unternehmens fest, ermittelt Anteilseigner, entwickelt Schlüsselprogramme, erarbeitet Formate zur hausinternen Zusammenarbeit, optimiert das Verfahren der Berichterstattung und integriert die CSR-Maßnahmen in den allgemeinen Geschäftsablauf. Am Ende erhalten unsere Kunden eine wirksame Strategie für nachhaltige Entwicklung.

Austausch mit den Anteilseignern

Die Anteilseigner sind ein wesentlicher Bestandteil der CSR eines Unternehmens, und ihre Interessen stehen dabei im Mittelpunkt. Es ist daher wichtig, sich ein klares und detailliertes Bild von den Positionen der Anteilseigner zu verschaffen und eine wirksame Kommunikation in beide Richtungen zu gewährleisten.

Zu diesem Zweck bieten wir die folgenden Instrumente an:

  • laufender Dialog mit den Anteilseignern (Bemühungen um direkte Kommunikation und Ermittlung der Standpunkte, die die Anteilseigner zu bestimmten Angelegenheit einnehmen)
  • Erfassung der Anteilseigner (eine eingehende Beschreibung der Anteilseigner, die ein Unternehmen hat)
  • zielgerichtetes Arbeiten mit Anteilseignergruppen, z.B. lokalen Gemeinden, im Rahmen eigens dafür vorgesehener Programme
  • Identifizierung von relevanten Informationen, die in Berichten veröffentlicht werden sollen (Informationen über Geschäftstätigkeiten des Unternehmens, die für die Anteilseigner von Bedeutung sind)

Berichterstattung und Veröffentlichung von Informationen

Es wird Unternehmen mittlerweile vorgeschrieben und nicht mehr nur empfohlen, Informationen nicht-finanzieller Art publik zu machen. Tatsächlich werden Berichte zu Nachhaltigkeitsfragen von Regierungen, Börsenplätzen, Geschäftsverbänden usw. längst als ebenso wichtig erachtet wie Berichte zu Finanzfragen. Nach dem Beschluss des Europäischen Parlaments sind europäische Unternehmen mit mehr als 500 Angestellten ab 2017 gesetzlich dazu verpflichtet, Informationen in diesem Bereich zu veröffentlichen.

Die Erstellung eines Berichtes umfasst die folgenden Vorbereitungen:

  • Durchführung einer vorausgehenden Best-Practice-Analyse für die betreffende Branche und Ausfertigung eines Analyseberichts mit Empfehlungen
  • Erstellen einer detaillierten Gliederung des Berichts
  • Identifizierung von relevanten Informationen, die in dem Bericht veröffentlicht werden sollen
  • Ausarbeitung eines Entwurfs für den Bericht sowie inhaltliche und stilistische Redaktion
  • Erstellung des GRI G4 Content Index
  • Herstellung eines Dialogs mit den Anteilseignern
  • Einholung unabhängiger Expertenmeinungen
  • Vorbereitung von Präsentationen für die Anteilseigner
  • Beantragung eines GRI-Zertifikats für den Bericht
  • Beratung über weitere Maßnahmen